Pflanzenschutz- Set
Auf Wunsch erhalten Sie gegen einen geringen Aufpreis den Koffer mit einer zertifizierten Ärmelschürze, statt mit Overall!
Mindest- Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Handlichen Tragekoffer - wird auch als "Notfallkoffer" bezeichnet.
Inhalt:
Pflanzenschutz- Anzug für Kurzzeiteinsätze Cat. III Typ 4 + 5 + 6
Universal Chemikalien-Schutzhandschuhe Cat. III Länge 38 cm
Vollsicht-Schutzbrille
Atemschutz-Halbmaske mit Filter A2-P3 (Pflanzenschutz)
Augenspülflasche (gefüllt mit 250ml phosphatgepufferter Spüllösung)
Bitte wählen Sie für Ihren Pflanzenschutz-Koffer die gewünschte Größe des Anzuges und der Schutzhandschuhe.
Weitere Infos:
• Vor Gebrauch der Handschuhe auf einwandfreien Zustand achten (keine Löcher, Risse, poröse Stellen)
• Handschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich abwaschen.
• Bei starker Benetzung mit dem unverdünnten Mittel Handschuhe sofort abwaschen und das Waschwasser der Spritzflüssigkeit beifügen.
Die BBA-Richtlinie Teil I 3-3/2 wurde durch die Richtlinie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von 2017 ersetzt.
Die Anforderungen an Schutzanzügen wird durch durch sie geregelt.
>...ein entsprechender Schutz ist durch eine Kleidung gewährleistet, die die Anforderungen der CE Kat. III nach EN 13034 Typ 6, „Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien erfüllen“< Unsere Anzüge erfüllen die weiterreichenden Anforderungen des Typ 4 + 5 + 6
Die Anforderungen an die Universal-Schutzhandschuhe in Bezug auf chemische und mechanische Risiken werden von den von uns angebotenen ebenfalls erfüllt.
Als Mindestanforderung im Atemschutz wird die Filterkombination A1-P2 genannt, wobei nicht nur wir die höhere Klassifizierung A2-P3 empfehlen
(A2 hat durch einen größeren Anteil an Aktivkohle eine höhere Aufnahmekapazität / Einsatzdauer bei organischen Lösemitteln als A1 und P3 ist die nächst höhere Sicherheitsstufe bei der Filtrierung von Schwebstoffen / Partikeln und schließt die Klasse P2 mit ein)